Technik
- DJI Mavic Enterprise 3T
- Bild und Videoqualität: Weitwinkel in 8K, Video 4K, 56-facher Hybridzoom (optisch und digital)
- Auflösung Infrarotkamera (thermal): 640x512 px
Flächentemperaturmessung möglich, verschiedene Farbpaletten bringen die Unterschiede zur Anzeige
- vier Leistungsstarke Akkus mit bis zu 3 Stunden Einsatzzeit (max. 45 Min / Akku, wetterabhängig!)
(weitere technische Infos könnt Ihr bei DJI direkt finden)
Einsatzmöglichkeiten Beispiele*
- Aufnahmen von Immobilien, auch thermografisch-> Aufdecken von Kältebrücken
- Aufspüren vermisster Haustiere im ländlichen Wohnbereich
- ganz persönliche Momente wie Familien- und / oder Betriebsfeste aus der Vogelperspektive festhalten
- landwirtschaftliche Aufnahmen
- abfliegen von landwirtschaftlichen Flächen durch Geofencing (fest definierte Flächen- der Überflug einer (Grundstücks-) Grenze wird somit vermieden)
- ehrenamtliche Rehkitzrettung (früh morgens oder später am Abend)
Würde der eigentliche Drohnenflug nicht so vielen Gesetzgebungen unterliegen, könnte man die Liste ewig weiterführen.
Sprecht mich gerne an- gemeinsam erörtern wir dann ob Euer Vorhaben, unter Einhaltung der Gesetze, realisierbar ist.
Allgemeine (Flug-) Hinweise
- Einsätze in Flugplatz-Umgebung bedürfen besonderer Beachtung, siehe "Hinweis zur Kontrollzone"
- Jeder Drohneneinsatz ist sehr stark vom Wetter abhängig.
- Bei Regen findet kein Flug statt- es droht Absturzgefahr
- Ab Windstärke 5 (bis 49 km/h) muss der Flugauftrag ggf. verschoben werden.
Es ist u.U. nicht möglich die sog. 2/3-Regelung (max. Windgeschwindigkeit / max. Fluggeschwindigkeit) einzuhalten.
Der Rückflug (auftragsabhängig) könnte stark beeinträchtigt werden, die Leistung der Akkus reduziert sich deutlich.
- Ab einer Temperatur unter 5°C muss die Wetterlage (und Flugauftrag) individuell eingeschätzt werden.
Die Sicherheit des Fluggerätes ist ggf. nicht mehr sichergestellt durch Kondensation und Eisbildung.
- die Einsatzflüge finden nur auf Sicht (VLOS) statt.
Hinweis zur Kontrollzone: was ist das?
Wie oben bereits erwähnt, gibt es sehr viel vor dem eigentlichen Flug zu beachten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Durch Flughäfen- und Plätze allgemein, (mein Einsatzgebiet könnte u.a. Nähe Flughafen Lübeck-Blankensee sein) ergeben sich automatisch viele Auflagen und Flugbestimmungen die wir UAV-Piloten zwingend einzuhalten haben!
Ich möchte gar nicht so sehr ins Detail gehen, da das Thema ziemlich komplex ist.
Vielmehr möchte ich Euch den Hinweis geben, dass es eine Kontrollzone (kontrollierter Luftraum durch die Flugsicherung) rund um Flugplätze gibt.
Man spricht auch im Allgemeinen von sogenannten "GEO-Zonen".
Der folgende Ausschnitt zeigt die Kontrollzone Lübeck-Blankensee:
Innerhalb der rötlichen Kontrollzone darf ich ohne vorherige Genehmigung nicht fliegen.
Wenn ein Flugauftrag innerhalb diesen Bereiches stattfinden soll, fragt bitte so früh wie möglich an. Die Bearbeitung / Freigabe durch die Flugsicherheitsbehörde kann bis zu zwei Wochen dauern, in Abhängigkeit von: "wann, wie hoch, womit, Zweck?"
Wenn das Wetter dann nicht mitspielen sollte, müssten wir den Termin verschieben und eine neue Kontrollfreigabe beantragen.
Außerhalb der rötlichen Markierung und innerhalb der großen, rechteckigen Kontrollzone, darf ich bis zu 50m aufsteigen.
Außerhalb der Kontrollzone unterliegt jeder Flug dem EU-Drohnenrecht, Aufstiege bis 120m Höhe möglich.
Datenübergabe
Nach jedem Drohneneinsatz übergebe ich Euch das Bild- und Videomaterial.
Die Übergabe kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
- Datenübertragung von der Drohne direkt auf Euren PC oder Tablet (USB-C->USB-C; USB-C->USB standard)
- ich kopiere Euch die Aufnahmen auf Euren USB-Stick, ext. Festplatte oder SD-Karte (Micro-SD geht auch)
Direkt nach der Übertragung (Übergabe) der Aufnahmen werde ich meine Speichermedien komplett leeren.
Die Bildrechte sind somit auf Euch, den Auftraggeber, übertragen.
* Die Drohneneinsätze unterliegen bei jedem Arbeitsauftrag der allgemeinen EU-Drohnenverordnung, der EASA, LBA, Datenschutzgesetze, Urheberrechte